FAQ - Aktuelle Informationen zu Gasumlagen und Mehrwertsteuersenkung

Der Krieg in der Ukraine hat die Preise auf den Energiemärkten in bisher ungeahnte Höhen getrieben. Eine seriöse Prognose zur weiteren Entwicklung ist derzeit nicht möglich. Was sind die Ursachen für die Preisentwicklung? Und was unternimmt der Staat und was können Sie als Verbraucher tun? Hier finden Sie Hintergrundinformationen und erste Antworten auf Ihre Fragen.

 

Wer ist aktuell von Preiserhöhungen betroffen?
Oberhessen-Gas verfolgt eine langfristige Einkaufsstrategie für Erdgas. Damit können kurzfristige Preisschwankungen beim Energieeinkauf für Kundinnen und Kunden abgefedert werden. Der Krieg in der Ukraine hat die Preise auf den Energiemärkten jedoch in bisher ungeahnte Höhen getrieben. Auch Oberhessen-Gas wird aus diesen Gründen seine Preise zum Jahresende hin anpassen müssen. Wir sind uns bewusst, dass die hohen Erdgaspreise für viele unserer Kundinnen und Kunden zunehmend eine große Belastung darstellen.

 

Was tut der Staat, um Energiekunden in Deutschland zu entlasten?
Um der Krise zu begegnen, hat die Bundesregierung mit dem sogenannten Abwehrschirm ein Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, die Versorgung zu sichern und Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten zu entlasten.

Eine Expertenkommission im Auftrag der Bundesregierung hat Anfang Oktober einen Vorschlag für eine Gaspreisbremse sowie eine einmalige staatliche Übernahme der Dezember-Abschlagszahlung für Haushalte und kleinere sowie mittlere Unternehmen (KMU) vorgestellt. Hierbei handelt es sich bisher um Vorschläge. Sobald Klarheit herrscht, wie genau die Gaspreisbremse ausgestaltet wird und der erforderliche rechtliche Rahmen geschaffen ist, informiert Oberhessen-Gas Sie ausführlich und wird selbstverständlich alle preissenkenden Maßnahmen des Abwehrschirms 1:1 umsetzen.

 

Die Gasumlage wird abgeschafft – Was sind die Hintergründe?
Die von der Politik zum 1. Oktober 2022 beschlossene Gasumlage wurde kurzfristig gekippt. Die Gasumlage wurde ursprünglich von der Bunderegierung eingeführt, um in Not geratene Gasimporteure vor einer Insolvenz zu schützen und damit die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Die Gasumlage hätte zu Mehrkosten in Höhe von rund 500 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt – zusätzlich zu den stark angestiegenen Beschaffungskosten.  Stattdessen sollen die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und so Gaskunden entlastet werden.

 

Was bedeutet das für Gaskundinnen und -kunden der Oberhessen-Gas?
Senkungen bzw. Abschaffungen von staatlichen Umlagen werden von Oberhessen-Gas selbstverständlich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass Ihr Arbeitspreis zum 1. Oktober nicht wie angekündigt in Höhe der Gasbeschaffungsumlage um 2,41 ct/kWh (netto) steigt.

 

Was passiert jetzt mit meinem Abschlag und muss ich etwas tun?
Sollten Sie uns bereits einen erhöhten Abschlagsbetrag für Oktober überwiesen haben oder dieser per Lastschrift eingezogen worden sein, werden Ihnen die zu viel bezahlten Beträge im Rahmen der Jahresendabrechnung zurückerstattet.

 

Wann und wie wirkt sich die Absenkung der Umsatzsteuer auf den Erdgaspreis aus?
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland begrüßt Oberhessen-Gas die von der Bundesregierung angekündigte Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% zwischen dem 1.10.2022 und dem 31.03.2024. Oberhessen-Gas wird die Umsatzsteuerreduzierung selbstverständlich vollständig an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.

 

Was ist die Gasspeicherumlage?
Um für den Winter gewappnet zu sein, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Das Energiespeichergesetz schreibt vor, dass bis Anfang November die Speicher nahezu voll sein müssen. Die dafür anfallenden Kosten werden auf alle Gaskunden umgelegt und dafür die neue Gasspeicherumlage zum 1. Oktober 2022 eingeführt, die von allen Gaskunden getragen wird. Die Gasspeicherumlage hat aktuell eine Höhe von 0,059 ct/kWh (netto).

 

Weshalb wurde die Bilanzierungsumlage erhöht?
Die Bilanzierungsumlage ist keine neu eingeführte Umlage. Sie betrug bislang lediglich null Cent pro Kilowattstunde und war daher nicht von Bedeutung.

Die deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlage ist erforderlich, um die gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes zu garantieren. Wird mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt als Regelenergie beschafft werden. Aufgrund der aktuellen Marktsituation sind diese Zusatzeinkäufe aktuell sehr teuer, daher der spürbare Anstieg der Umlage. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird alle 12 Monate neu ermittelt.

 

Kann ich meinen Abschlag individuell anpassen?
Die Preise für Strom und Gas kennen aktuell leider nur eine Richtung: Steil nach oben. Daher empfiehlt Oberhessen-Gas unbedingt, den Abschlag nicht zu senken, denn jeder Monat mit zu geringem Abschlag erhöht die Nachzahlung bei der Jahresrechnung. Um Ihren Abschlag anzupassen können Sie uns telefonisch unter 06031 7277-35 erreichen oder schreiben Sie uns eine E-Mail an vertrieb@oberhessen-gas.de.

  

Sollte jetzt der Zählerstand übermittelt werden?
Sie können Ihren aktuellen Zählerstand online über die Website www.oberhessen-gas.de mitteilen. Falls Sie uns telefonisch erreichen möchten, bitten wir in der aktuellen Situation um Ihr Verständnis, dass es derzeit zu erheblich langen Wartezeiten kommen kann. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daran setzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können. Sollten Sie uns keinen Zählerstand melden, wird dieser rechnerisch ermittelt.

 

Müssen Kunden der Oberhessen-Gas wegen der Umlagen oder der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung selbst in irgendeiner Weise aktiv werden?
Nein. Kunden müssen nichts tun. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen automatisch berücksichtigt.

 

Was ist zu tun, wenn die aktuelle Situation dazu führt, dass es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt?
Oberhessen-Gas ist für Sie da und findet gemeinsam eine Lösung mit Ihnen. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.

Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.

Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, dann nutzen Sie die aufgeführten Beratungsangebote. Die Beratungs- und Anlaufstellen werden eine Lösung mit Ihnen finden. (z.B.: www.verbraucherzentrale .de)

 

Lohnt es sich bei Oberhessen-Gas zu bleiben?
Ja, auf jeden Fall lohnt es sich bei Oberhessen-Gas zu bleiben! Die Erdgaspreise der Oberhessen-Gas sind aktuell im Marktvergleich weiterhin attraktiv und Oberhessen-Gas arbeitet stets daran, Ihnen auch in Zukunft faire Preise und attraktive Angebote anbieten zu können.

 

Was jetzt tun?
Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.

 

Wir helfen Ihnen dabei, Erdgas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten.
Unter https://www.oberhessen-gas.de/energie-sparen/ haben wir für Sie zahlreiche praxisgerechte und wirksame Energiespartipps zusammengetragen. Weitere Energiespartipps finden Sie außerdem auf der Internetseite www.ganz-einfach-energiesparen.de.