Gasbeschaffungsumlage wurde beschlossen und bekannt gegeben!

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, führt Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlicher auf Weisung der Bundesregierung zum 01.10.2022 mittels einer Gaspreisanpassungsverordnung nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) die sogenannte "Gasbeschaffungsumlage" ein. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ist das Ziel, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern. Denn Russland liefert weniger Gas, weshalb viele Gasimporteure kurzfristig teuren Ersatz beschaffen müssen. Damit die Unternehmen nicht insolvent gehen und die Versorgung weiter gesichert ist, führt die Bundesregierung zum 01. Oktober 2022 die Gasbeschaffungsumlage ein. Mit Unterstützungszahlungen aus der Gasumlage an die Gasimporteure werde die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft aufrechterhalten, so das BMWK.

Die Umlage wird befristet vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2024 erhoben. Ihre Höhe wird von der Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlichem entsprechend der Börsenpreise bestimmt und alle drei Monate überprüft.
Zum 01.10.2022 beträgt die Gasumlage 2,419 ct/kWh. Unklar ist derzeit noch, ob auf die Umlage auch die Mehrwertsteuer erhoben wird.

Unter nachfolgendem Link finden Sie weitere Fragen und Antworten zur "Gasumlage zur Sicherungs der Gas- und Wärmeversorgung".

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