Gaspreisbremse und Soforthilfe

Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spürbar zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket beschlossen. Damit sollen die Energiepreise gesenkt und bezahlbar gehalten werden.

Das Entlastungspaket umfasst zwei Stufen: In 2022 wurde mit der "Dezember-Soforthilfe" etwa ein zwölftel der Jahresabrechnung durch den Staat übernommen. In der zweiten Stufe greift dann die Gaspreisbremse.

Dezember-Soforthilfe

Im Dezember 2022 hat der Staat einmalig die Zahlungen der im Monat Dezember 2022 zu leistenden Beträge für die Erdgas- und Wärmelieferung übernommen. Die Höhe der Einmalzahlung für Erdgas wird auf Basis der Verbrauchsmenge ermittelt, der der Abschlagszahlung im September zugrunde liegt.

Was bedeutet dies für Sie? Der im Dezember 2022 fällige Abschlag wurde einmalig nicht von Ihrem Konto eingezogen bzw. Sie mussten den Abschlag einmalig nicht überweisen. Alle darauffolgenden Abschläge wurden wie gehabt per SEPA-Mandat eingezogen bzw. sind wie gehabt zu begleichen.

Den genauen, individuellen Entlastungsbetrag können Sie der kommenden Jahresabrechnung (Ende Januar 2023) entnehmen.

Gaspreisbremse ab März 2023

Ab März 2023 greift in der zweiten Stufe die Gaspreisbremse. Dabei wird der zu zahlende Gaspreis für 80% des Vorjahresverbrauchs bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die Differenz zum vertraglichen Gaspreis übernimmt der Staat. Für jede Kilowattstunde die darüber hinaus verbraucht wird, zahlen Kund*innen den regulären Energiepreis. Im Bereich der Wärmeversorgung ist ein Deckel in Höhe von 9,5 Cent je Kilowattstunde für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs vorgesehen.

Die Entlastung erfolgt ab März 2023 automatisch. Sie müssen also nichts weiter tun. Zudem wird die Entlastung für die Monate Januar und Februar rückwirkend in der Abschlagszahlung für März 2023 (zahlbar im April 2023) berücksichtigt. Über die reduzierten Abschlagsbeträge werden Sie noch gesondert informiert.

Quelle: Thüga

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"Wann und wie kommen die Energiepreisbremsen eigentlich bei mir an?"

In dem nachfolgenden Video erhalten Sie weitere Informationen, wann und wie die Energiepreisbremsen bei Ihnen ankommen.

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So wirkt die Gaspreisbremse

Kundinnen und Kunden der Oberhessen-Gas erhalten Ende Januar im Rahmen der Jahresabrechnung die neuen Abschläge, basierend auf dem neuen vertraglich vereinbarten Gaspreis, für das Jahr 2023 mitgeteilt.

Da ab März 2023 die Gaspreisbremse greift, werden die Abschlagszahlungen für die Monate März bis Dezember neu berechnet und Ihnen separat mitgeteilt. Die Entlastung für die Monate Januar und Februar werden rückwirkend in der Abschlagszahlung für März (zahlbar im April) berücksichtigt, weshalb der Abschlagsbetrag für März geringer ausfällt, als die übrigen Monate.

Oberhessen-Gas wird ihre Kundinnen und Kunden gesondert über die neuen Abschlagszahlungen informieren - sodass Sie nichts weiter tun müssen.

Da aber nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird, bleibt Energiesparen weiterhin wichtig und lohnt sich mehr denn je. Hier finden Sie Tipps zum Energie sparen.

Energiespar-Tipps

Beschaffungsstrategie regionaler Energieversorger

Die Preise an den Energiebörsen sind in den vergangenen Wochen stark gefallen. Kundinnen und Kunden fragen sich, wann Energieversorger ihre Strom- und Gaspreise wieder senken. Erfahren Sie im Video, wie sich Börsenpreise entwickelt haben, regionale Energieversorger Energie beschaffen und wann sinkende Preise bei Endverbrauchern ankommen.

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